EasyJet hat vor kurzem bekannt gegeben, dass es in der Sommersaison Tausende von Flügen von und nach Europa storniert und dass davon mehr als 180.000 Passagiere betroffen sein dürften.
Obwohl dies für viele Betroffene, von denen viele wahrscheinlich Urlauber sind, eine beunruhigende Nachricht ist, hat EasyJet die Pflicht, diesen Passagieren zu helfen, entweder sie auf alternative Flüge zu buchen oder ihnen eine Erstattung zu gewähren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass einige Fluggäste nicht in der Lage sein werden, die benötigte Unterstützung zu erhalten, und die „Klopfwirkung“ dürfte kurzfristig zu Störungen bei vielen anderen Fluggästen führen.
Unsere Resident Travel Expertin Roberta White erklärt die Passagierrechte für Betroffene.
Fluggesellschaften, die Flüge stornieren, sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Alternativflug anzubieten oder Ihnen den Betrag zu erstatten. Wenn Ihr Flug mit weniger als 14 Tagen Abflugzeit storniert wird, können Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Stornierung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt und beide der folgenden Bedingungen zutreffen:
Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängt ab von:
Wenn Ihr Flug storniert wird und Sie aus Großbritannien abfliegen, muss Ihre Fluggesellschaft Ihnen die Wahl eines Ersatzflugs zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine Rückerstattung anbieten. Dies gilt auch bei Nichtbeförderung, z.B. wenn der Flug überbucht ist und nicht genügend Sitzplätze für die Anzahl der Passagiere vorhanden sind.
Wenn Ihr Rückflug nach Großbritannien storniert wird und Sie aus dem Vereinigten Königreich oder der EU reisen, haben Sie auch Anspruch auf die Wahl eines Ersatzflugs zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine Rückerstattung.
Ersatzflug
Wenn Sie sich für einen Ersatzflug entscheiden, der oft als „umgeleitet“ bezeichnet wird, buchen die meisten Fluggesellschaften einen anderen ihrer Flüge zum selben Ziel. Wenn jedoch eine alternative Fluggesellschaft wesentlich früher dorthin fliegt, haben Sie möglicherweise das Recht, stattdessen auf diesen Flug gebucht zu werden.
Wenn Sie am Flughafen waren, als Ihr Flug storniert wurde, und Sie sich für eine anderweitige Beförderung entschieden haben, haben Sie auch Anspruch auf Unterstützung, während Sie auf die anderweitige Beförderung warten. Dies bedeutet in der Regel Verpflegung, Getränke, Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. kostenlose Telefongespräche) plus Unterkunft und die notwendigen Transfers, wenn der Ersatzflug am nächsten Tag oder später abfliegt.
Die Fluggesellschaft kann Ihnen raten, selbst alternative Reisearrangements zu treffen und die Kosten später zurückzufordern. Wenn Sie dies tun, bewahren Sie Quittungen auf, und beachten Sie bitte, dass alle Kosten angemessen sein sollten und Alkohol nicht inbegriffen ist.
Wenn Ihre Fluggesellschaft einen Flug zu einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Ankunftsflughafen anbietet, muss sie auch die Kosten für den Transfer zum ursprünglichen Flughafen übernehmen.
Rückerstattungen
Wenn Sie sich für eine Rückerstattung entscheiden, können Sie Ihr Geld für alle Teile des Tickets zurückerhalten, die Sie nicht verwendet haben. Wenn Sie zum Beispiel einen Rückflug gebucht haben und die Hinfahrt storniert wird, können Sie die vollen Kosten des Rückflugtickets von Ihrer Fluggesellschaft zurückbekommen.
Pauschalreisen
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie dieselben Rechte wie jeder andere Fluggast auf Umbuchung, Rückerstattung und möglicherweise Entschädigung von der Fluggesellschaft, aber Sie haben auch zusätzliche Rechte bezüglich des restlichen Urlaubs.
Normalerweise wird sich Ihr Reiseunternehmen im Voraus mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Flüge neu zu arrangieren. Wenn Sie jedoch am Flughafen sind, sollten Sie sich mit Ihrem Reiseunternehmen in Verbindung setzen, um Ihre Optionen zu besprechen.
Wenn Ihr Flug nicht umgebucht werden kann und Ihr Urlaub storniert werden muss oder neue Arrangements getroffen werden, die dann zu einer erheblichen Änderung Ihres Urlaubs führen, muss das Reiseunternehmen einen alternativen Urlaub anbieten, wenn es kann, oder eine Rückerstattung des vollen Pauschalpreises, nicht nur des Fluganteils. Im Allgemeinen gilt eine Änderung von mehr als 12 Stunden in einem Urlaub von 14 Nächten als signifikante Änderung.
Vergütung
Dies hängt davon ab, was die Stornierung verursacht hat – wenn es nicht die Schuld der Fluggesellschaft war, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Annullierungen aufgrund von extremen Wetterbedingungen, Streiks der Flughafen- oder Flugsicherung oder anderen „außergewöhnlichen Umständen“ sind nicht entschädigungsberechtigt.
Wenn die Fluggesellschaft Sie mehr als 14 Tage im Voraus über die Stornierung informiert hat, ist sie nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
Wenn Sie weniger als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden, sollten Sie eine Entschädigung erhalten, je nachdem, wo Ihr Flug abfliegen sollte, gemäß der folgenden Tabelle: