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- EU-Ausgleichszahlungen für Flugverspätungen: Ihre Rechte gemäß EU261
Es ist ein Szenario, vor dem sich jeder Reisende fürchtet: Sie haben die Flughafensicherheit durchlaufen, sich auf den Weg zu Ihrem Gate gemacht und dann die Ankündigung, die Sie zu vermeiden hofften – Ihr Flug ist verspätet oder sogar storniert. Es ist eine Unannehmlichkeit, die zu unerwarteten Ausgaben und Frustration führen kann, aber wussten Sie, dass Sie beim Ein- und Ausflug oder innerhalb Europas einen gewissen Verbraucherschutz haben? Dieser Schutz wird durch die Verordnung EG 261 der Europäischen Union geregelt, die allgemein als EU261 bezeichnet wird, und stellt sicher, dass Fluggäste auf EU-Flügen Anspruch auf Ausgleichsleistungen, Erstattungen oder alternative Reisemöglichkeiten bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung haben.
Lassen Sie uns tiefer in die Welt von EU261 eintauchen und verstehen, wie es funktioniert und was es für Sie als Reisenden bedeutet.
Wenn Sie einen Flug buchen, gehen Sie die potenziellen Risiken einer Flugreise ein. Unabhängig davon, ob es sich um mechanische Probleme, Personalprobleme, ungünstige Witterungsverhältnisse oder andere unvorhergesehene Umstände handelt, können Flüge jederzeit unterbrochen werden. Wenn diese Störungen auftreten, müssen die Fluggäste oft zusätzliche, unerwartete Kosten tragen.
Vom Bedarf an einer zusätzlichen Mahlzeit am Flughafen bis hin zu einer Übernachtung im Hotel, dem Transport zur und von der Unterkunft und sogar Ersatzkleidung für aufgegebene Gepäckstücke können sich diese Kosten schnell erhöhen. Das Ergebnis? Ihre Reise kann Sie am Ende Hunderte mehr kosten, als Sie veranschlagt haben.
EU261 wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass jeder Passagier gesetzlich geschützt ist und fair behandelt wird, unabhängig von der Entscheidung der Fluggesellschaft. Einfach ausgedrückt ist EU261 eine Verordnung, die Mindestrechte für Fluggäste festlegt, wenn ihr Flug verspätet ist, annulliert wird, ihnen die Beförderung gegen ihren Willen verweigert wird oder der Flug überbucht ist. In der Verordnung werden auch die spezifischen Bedingungen festgelegt, unter denen diese Rechte gelten, und das Niveau der Hilfeleistungen und Ausgleichsleistungen festgelegt, die Fluggäste in jeder Situation erhalten können.
Um in den Genuss des EU261-Schutzes zu kommen, müssen Passagiere bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Entschädigung zu beantragen. In allen Fällen muss ein Passagier ein bestätigtes Ticket besitzen und sich zum Check-in vorzeigen. Die Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die mit kostenlosen oder ermäßigten Flugscheinen reisen, die nicht für die Allgemeinheit erhältlich sind, gilt jedoch für Fluggäste, die mit Flugscheinen reisen, die im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt wurden.
Für britische Reisende gelten für die Abdeckung von EU261 bestimmte geografische Grenzen, die die Flüge bestimmen, für die sie gilt. Um für eine Entschädigung nach EU261 in Betracht zu kommen, muss der Flug bestimmte Kriterien erfüllen. Sie sollte entweder aus einem Mitgliedstaat stammen (der die 27 EU-Länder sowie Island, Norwegen und die Schweiz umfasst) oder aus einem Drittland mit Bestimmungsort innerhalb eines Mitgliedstaats auslaufen. Wenn Ihre Reise in einem Drittland beginnt, ist es wichtig, dass die Fluggesellschaft in einem Mitgliedstaat zugelassen ist.
Jüngste Entwicklungen haben die Reichweite von EU261 auf Flüge aus der EU nach Zielen wie den Vereinigten Staaten und bestimmten anderen Ländern ausgeweitet. Darüber hinaus umfasst diese Verordnung Anschlussflüge innerhalb der USA, die von US-Partnern von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Infolgedessen fällt nun ein erheblicher Teil der gewerblichen Flüge in den Geltungsbereich von EU261, sodass britische Reisende Anspruch auf den Schutz dieser Verordnung bei Verspätungen, Annullierungen oder unfreiwilliger Nichtbeförderung haben.
Angesichts des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union fragt man sich vielleicht, wie sich der Brexit auf die Berechtigung britischer Reisender ausgewirkt hat, Ausgleichszahlungen für Flugverspätungen gemäß EU261 zu beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Vereinigte Königreich, obwohl es die EU verlassen hat, zunächst EU-Vorschriften angenommen hat, einschließlich solcher, die sich auf Fahrgastrechte beziehen. Daher genießen britische Reisende, die mit EU-Fluggesellschaften oder von EU-Flughäfen aus fliegen, nach wie vor das gleiche Schutzniveau wie zuvor. Darüber hinaus wurde EU261 als „EU-Ausreiseverordnung“ in britisches Recht integriert, um sicherzustellen, dass Fluggäste auf Flügen von britischen Flughäfen zu EU-Zielen weiterhin Zugang zu diesen grundlegenden Rechten haben. Unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger oder britischer Staatsangehöriger sind, haben Sie also weiterhin Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von Flügen und bieten somit ein einheitliches Schutzniveau für alle Reisenden.
Bei Verspätung eines Fluges haben Fluggäste je nach Dauer der Verspätung Anspruch auf verschiedene Formen der Unterstützung:
Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr auf Flügen mit einer Entfernung von höchstens 1.500 km (932 Meilen) haben Fluggäste Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei Telefonate oder E-Mails.
Bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr auf Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 km (932 Meilen) und allen anderen Flügen zwischen 1.500 km (932 Meilen) und 3.500 km (2.175 Meilen) erhalten Fluggäste die gleiche Unterstützung.
Bei Verspätungen von vier Stunden oder mehr auf allen anderen Flügen haben Fluggäste Anspruch auf diese Vorteile.
Wenn eine Flugverspätung bis zu dem Punkt reicht, an dem die voraussichtliche Abflugzeit mindestens einen Tag nach der ursprünglich angekündigten Abflugzeit liegt, haben Fluggäste zusätzlich Anspruch auf Hotelunterbringung und Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
Wenn eine Flugverspätung mindestens fünf Stunden erreicht, haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung oder Umleitungsoptionen. Diese Optionen fallen unter das „Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung“. Die Fluggäste können eine der folgenden Optionen wählen:
Kostenerstattung innerhalb von sieben Tagen nach dem vollen Ticketpreis, einschließlich nicht durchgeführter Teile der Reise und bereits abgeschlossener Teile, wenn der Flug für den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes keinen Zweck mehr erfüllt.
Fahrgäste fallen nicht unter EU261, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden.
Wenn Sie über die Stornierung zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem planmäßigen Abflug informiert werden (und eine Umleitung angeboten haben, die nicht mehr als zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug abgeht und weniger als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunft ankommt), sind die Passagiere ebenfalls nicht abgedeckt.
Wenn Fluggäste weniger als sieben Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert werden, aber eine Umbuchung angeboten wird, die nicht mehr als eine Stunde vor dem planmäßigen Abflug abgeht und weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunft ankommt, ist der Flug nicht abgedeckt.
Fluggesellschaften sind von der Zahlung von Entschädigungen befreit, wenn sie nachweisen können, dass die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist – Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss haben und die unter zumutbaren Umständen nicht vermeidbar sind. Beispiele hierfür sind Terrorakte, Streiks ohne Bezug zum Arbeitnehmer oder Extremwetterereignisse wie Schneestürme oder Vulkanascheausbrüche. Um Ihre Rechte zu wahren, versuchen Sie, eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft bezüglich des Grundes für die Verspätung oder Stornierung zu erhalten, da dies bei der Einreichung einer Forderung entscheidend sein kann.
Bei Air Travel Claim verstehen wir, dass es sich stressig und überwältigend anfühlen kann, die geschuldete Entschädigung zurückzufordern. Und hier kommen wir zu Ihren EU261-Ansprüchen und -Ansprüchen ins Spiel. Wir unterstützen Sie bei der effektiven Bearbeitung von EU261-Anträgen und stellen sicher, dass Sie die Vergütung erhalten, die Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verdienen.
Unser Spezialistenteam ermittelt, ob Ihre Situation für eine Vergütung in Frage kommt. Dadurch sparen Sie Zeit und unnötigen Stress, während wir den Prozess für Sie steuern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie viel Sie für Ihre Verzögerung schulden könnten.
Während eine ideale Flugreise nahtlos und problemlos verlaufen würde, sind in der Realität häufig Verspätungen, Annullierungen und andere unerwartete Herausforderungen zu erwarten. Es ist wichtig, über Ihre Rechte informiert zu sein, besonders wenn es um Reiseschutz geht. EU261 setzt einen Goldstandard für den automatischen Reiseschutz für Verbraucher und bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch Sicherheit und Klarheit hinsichtlich der Unterstützung und Entschädigung, auf die Sie im Falle eines unerwünschten Ereignisses Anspruch haben.
In einer Welt, in der Reiseunterbrechungen keine Seltenheit sind, kann EU261 einen bedeutenden Unterschied machen. Es stellt sicher, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Sie verdienen, und macht Ihre Reise letztlich sicherer und angenehmer.